Leistungen

Unsere Leistungen umfassen im Rahmen einer Mitgliedschaft unter anderem: 


  • Beratung und Entscheidungshilfe bei der Wahl der für Sie günstigsten Steuerklasse(n).
  • Die Bearbeitung / Erstellung der Einkommensteuererklärung.
  • Die elektronische und physikalische Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt.
  • Beratung in Sachen "Riester-Zulage" und deren steuerliche Auswirkung.
  • Hilfe bei der Beantragung von Kindergeld.
  • Beratung zu Themen wie "Eigenheimzulage" einschließlich der sogenannten "Kinderzulage".
  • Hilfe bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung.
  • Prüfung Ihres Steuerbescheides.
  • Durchführung von Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt.
  • Einleitung und Durchführung von Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Sie können die genannten Leistungen im gesamten Geschäftsjahr ohne Einschränkung nutzen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, sollten eventuell mehrere Einspruchs- und/oder Klageverfahren für Sie durchzuführen sein.

 

Wir führen die Einsprüche und Verfahren durch, bis Sie zu Ihrem Recht gekommen sind.



Die Einkommensteuererklärung

Bis zum 31.Mai eines jeden Jahres muß eine Steuererklärung des Steuerzahlers beim Finanzamt sein.

Meistens wartet man mit diesen unangenehmen Dingen des Lebens bis kurz vor Schluss. Dann ist Hilfe von Nöten - Eine Steuererklärung, dessen Verlängerungsantrag fristgerecht durch einen Steuerberater, bzw. dem Lohnsteuerhilfeverein schriftlich beim Finanzamt eingegangen ist, hat bis zum 31. Dezember Zeit. - Zeit, welche für sie unter Umständen durch das Beibringen von z. B. fehlenden wichtigen Dokumenten bares Geld bedeutet.

 

Direkt nach Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung erhalten Sie bereits in der Beratungsstelle eine zuverlässige Berechnung des zu erwartenden Ergebnisses.


Über die umfassende Beratung in Steuerfragen hinaus vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – von der Nachverfolgung der Bearbeitungszeiten bishin  zur kostenlosen Vertretung vor dem Finanzgericht im Falle eines Rechtsstreites.